Führerscheinklassen in Deutschland
Klassen
neue Bezeichnung
alte Bezeichnung
gültig für
Mindest-alter (J)
andere Klasse(n) notwendig
schließt folgende Klassen ein
Geltungsdauer
A
1
Krafträder mit oder ohne Beiwagen
18/25*
-
A1,M
unbefristet
A1
1B
Krafträder mit einem Hubraum bis 0,125 l (125ccm) und einer Motorleistung bis 11 kW
16
-
M
unbefristet
B
B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger)
18
-
L,M
unbefristet
C
2
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger)
keine Fahrzeuge der Klasse D
18
B
C1, B, L, M
für fünf Jahre
C1
3
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhängern)
keine Fahrzeuge der Klasse D
18
B
L,M
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre
D
2*
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger)
21
B
D1
für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50.
D1
3*
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger)
21
B
B,L,M
für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre
L
5
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
16
-
-
unbefristet
M
4
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l (50ccm)
16
-
-
unbefristet
T
2
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
16
-
M,L
unbefristet
Mofa
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h
15
-
-
unbefristet
Kranken-fahrstühle
Kranken-Fahrstüle
Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 10 - 25km/h
15
-
-
unbefristet
(* 18 Jahre bei stufenweisem Zugang, 25 Jahre beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zwejährigen Frist beim Stufenführerschein)

Chat | helfen Sie mit | Startseite | E-Mail | Gästebuch| Impressum | Webmarkt2000.de | Camradar.de