Führerscheinklassen in Deutschland |
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Klassen neue Bezeichnung |
alte Bezeichnung |
gültig für |
Mindest-alter (J) |
andere Klasse(n) notwendig |
schließt folgende Klassen ein |
Geltungsdauer |
A |
1 |
Krafträder mit oder ohne Beiwagen
|
18/25* |
- |
A1,M |
unbefristet |
A1 |
1B |
Krafträder mit einem Hubraum bis 0,125 l (125ccm)
und einer Motorleistung bis 11 kW |
16 |
- |
M |
unbefristet |
B |
B |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis 3500 kg und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger) |
18 |
- |
L,M |
unbefristet |
C |
2 |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger) keine Fahrzeuge der Klasse D |
18 |
B |
C1, B, L, M |
für fünf Jahre |
C1 |
3 |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhängern) keine Fahrzeuge der Klasse D |
18 |
B |
L,M |
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils
für fünf Jahre |
D |
2* |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr
als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger)
|
21 |
B |
D1 |
für fünf Jahre, längstens jedoch bis
zur Vollendung des 50. |
D1 |
3* |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr
als 8 und maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger) |
21 |
B |
B,L,M |
für fünf Jahre, längstens jedoch bis
zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf
Jahre |
L |
5 |
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie
mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
16 |
- |
- |
unbefristet |
M |
4 |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l (50ccm) |
16 |
- |
- |
unbefristet |
T |
2 |
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h zur Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke |
16 |
- |
M,L |
unbefristet |
Mofa |
Mofa |
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 25 km/h |
15 |
- |
- |
unbefristet |
Kranken-fahrstühle |
Kranken-Fahrstüle |
Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich
gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte
Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr
als 300 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 10 - 25km/h |
15 |
- |
- |
unbefristet |
(* 18 Jahre bei stufenweisem Zugang,
25 Jahre beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der
zwejährigen Frist beim Stufenführerschein) |
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